Allgemeine Bedingungen

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  Allgemeine Bedingungen Autoveiling Nederland B.V.
 für Teilnehmer außerhalb der Niederlande, Ausgabe EU2010.1
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Artikel 1: Einleitung
Vorliegende allgemeinen Bedingungen gelten insbesondere und ausschließlich für Käufer mit Sitz außerhalb der Niederlande, jedoch innerhalb der Europäischen Union. Für niederländische Teilnehmer (Käufer und Verkäufer) wird die Gültigkeit vorliegender allgemeiner Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Autoveiling Nederland B.V., nachfolgend genannt AVN, ist in das Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Ost-Brabant unter Nummer 17150026 eingetragen.
Die allgemeinen Bedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer Ost-Brabant hinterlegt.

AVN bietet registrierten Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, über die von ihr betriebenen Webseiten verbindliche Transaktionen zu tätigen. AVN lehnt alle über die in vorliegenden allgemeinen Bedingungen hinausgehenden Haftungsansprüche ab. Mit der Unterzeichnung eines Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer seine Zustimmung zum Inhalt vorliegender allgemeiner Bedingungen und dem Ausschluss anderer als der vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Die Teilnehmer akzeptieren die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem sie auf deren Grundlage auf den von AVN betriebenen Webseiten nach der Bekanntgabe der allgemeinen Bedingungen Aktionen durchführen beziehungsweise von AVN durchführen lassen. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen wurden zuletzt geändert am 16. März 2010 und sind seitdem gültig.

 

Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Verkäufer

:

Die Rechtsperson oder natürliche Person in der Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, die ein Fahrzeug anbietet, auch als Einbringer angedeutet.

Fahrzeug

:

Ein Fahrzeug, das bei einer Auktion angeboten wird und dem von AVN noch keine Nummer zugeteilt worden ist.

Kaution

:

Dei Summe, die der Käufer an Autoveiling Nederland B.V. vor Freigabe des erworbenen Fahrzeugs zu leisten hat. Die Kaution soll den Käufer veranlassen, Autoveiling Nederland die geforderten Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, beispielsweise beim Import eines Fahrzeugs

Mitgliedschaftskaution

BPM

:

:

Kaution, die gezahlt werden muss, bevor ein Teilnehmer angemeldet werden kann

Belasting van Personenvoertuigen en Motorrijwielen (Sondersteuer für Pkw und Krafträder), eine Steuer, die für angemeldete Personenfahrzeuge in den Niederlanden zu entrichten ist.

 

 

 

Käufer

:

Der Käufer eines Fahrzeugs als Rechtsperson oder natürliche Person in der Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, der seinen Wohnsitz außerhalb der Niederlande, jedoch innerhalb der Europäischen Union hat.

Auktionsfahrzeug

:

Ein beschriebenes Fahrzeug, das bei einer Auktion angeboten wird und dem AVN eine Nummer zugeteilt hat.

Angebot

:

Die Geldsumme in Euro, die auf das Fahrzeug geboten wird.

Vorläufige Kaufzusage

:

In diesem Fall liegt das höchste Gebot unter dem vom Verkäufer angegebenen Mindestverkaufspreis. Eine Vorläufige Kaufzusage ist nicht endgültig.

Vorläufiger Käufer

:

Der Käufer, der bei einem vorläufig zugesagten Fahrzeug als höchster Bieter auftritt.

Zusage

:

Das vom Verkäufer akzeptierte Angebot, das bei einer Transaktion umgesetzt worden ist.

Mindestverkaufspreis

:

Mindestverkaufspreis, zu dem ein Fahrzeug ohne Rücksprache mit dem Verkäufer verkauft werden darf.

Beschreibungsformular

:

Das Formular, auf dem das Fahrzeug beschrieben wird. Für diese Beschreibung wird eine so genannte Beschreibungsgarantie abgegeben.

Beschreibungsgarantie

:

Die Garantie, die AVN bezüglich der Beschreibung eines Fahrzeugs laut Angaben auf dem Beschreibungsformular abgibt, in Übereinstimmung mit Artikel 8 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen und auf der Webseite sichtbar.

Zahlung innerhalb von 3 Werktagen

:

Eine sofortige Bezahlung, wobei das empfangene Geldinstitut den Eingang der Summe auf dem Konto telefonisch gegenüber AVN bestätigt oder eine Zahlung, bei der AVN innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum mit Hilfe der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Mitteln überprüfen kann, ob die Zahlung innerhalb dieses Zeitrahmens stattgefunden hat.

Schriftliche Mitteilung

:

Schriftliche Mitteilung per Post, E-Mail oder Fax, deren Erhalt von AVN bestätigt werden kann.

Mitteilung innerhalb von 24 Stunden

:

Mitteilung per Fax oder E-Mail oder Benachrichtigung auf der Webseite innerhalb von 24 Std., nachdem dies auf der Grundlage vorliegender allgemeiner Bedingungen als notwendig erachtet wurde.

Anmeldeformular

:

Formular, mit dem sich eine natürliche Person oder Rechtsperson als Teilnehmer anmelden kann.

Benutzername

:

Der Name, der auf dem Anmeldeformular als Benutzername angegeben und der von AVN zum Einloggen der von AVN betriebenen Webseiten zugeteilt worden ist.

Teilnehmer

:

Die Rechtsperson oder natürliche Person, die ein kostenfreies beziehungsweise kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat, um von den von AVN betriebenen Webseiten Gebrauch machen zu können. Ein Teilnehmer muss den allgemeinen Bedingungen von AVN zustimmen. AVN genehmigt die Anmeldung des entsprechenden Teilnehmers auf der Grundlage vorliegender allgemeiner Bedingungen.

Kennwort

:

Aus Buchstaben und/oder Ziffern bestehender Code zum Einloggen, der einem Teilnehmer zugeteilt worden ist, wenn das entsprechend unterschriebene Anmeldeformular vorher bei AVN eingegangen ist.

Preise

:

Die Preise, zu denen die von AVN für Käufer beziehungsweise Verkäufer erbrachten Dienstleistungen durchgeführt werden und die auf der von AVN betriebenen Webseiten angegeben sind. Preise können sowohl im frei zugänglichen wie auch einem geschlossenen Bereich einer Webseite angezeigt werden. AVN teilt den Käufern und Verkäufern hiervon abweichende Verfahrensweisen mittels einer Mitteilung auf dem betreffenden Verschreibungsformular und/oder einer Meldung mit, die der Teilnahme eines Käufers oder Verkäufers an einer Auktion vorausgeht.

Einbringungskosten

:

Kosten, die nach Eingabe eines Kennzeichens oder einer Fahrgestellnummer eines zu versteigernden Fahrzeugs anfallen.

Einbringen

:

Einbringen und Speichern von Fahrzeugdaten.

Käuferkostenanteil

:

Kosten, die der Käufer nach dem Kauf eines Fahrzeuges zu zahlen hat. Diese Kosten können auch als Provisionsgebühren beschrieben werden. Der Käuferkostenanteil wird dem Käufer beim Kauf eines Fahrzeuges in Rechnung gestellt.

Verkäuferkostenanteil

:

Kosten, die der Verkäufer nach dem Verkauf eines Fahrzeuges zu zahlen hat. Diese Kosten können auch als Provisionsgebühren beschrieben werden. Der Verkäuferkostenanteil wird dem Verkäufer beim Verkauf eines Fahrzeuges in Rechnung gestellt.

Kaufvertrag

:

Eine wechselseitige Verpflichtung, in deren Rahmen sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die angebotene Sache abzunehmen und zu bezahlen und der Verkäufer sich verpflichtet, dem Käufer die angebotene Sache entsprechend der Beschreibung zu liefern. Käufer und Verkäufer sind die Parteien des Kaufvertrages; AVN ist keine Vertragspartei und haftet demnach auch nicht für Nichterfüllung seitens des Käufers und Verkäufers. Die von AVN bezüglich Fakturierung, Zahlung und Dokumentation erbrachten Dienstleistungen gelten deshalb lediglich als besonderer Service.

 

 

 

VWE

:

Bureau voor Voertuigendocumentatie en Informatie B.V. (Agentur für Fahrzeugdokumentation und Information)

 

Kennzeichenverknüpfung

:

Beim Eintragen eines Fahrzeuges benutzt AVN eine Kennzeichenverknüpfung. Aus diesen Informationen können keine Rechte abgeleitet werden. Die Eintragungskosten gehen zu Lasten des Verkäufers.

 

Inspektionsbericht

Sammelgelände

:

:

Im Inspektionsbericht wird der Zustand des Fahrzeugs zu diesem

Zeitpunkt genau festgehalten.

Der Ort, an dem die Fahrzeuge für Autoveiling.eu gesammelt und anschließend an den Käufer geliefert werden.

Die von AVN betriebene Webseite www.autoveiling.eu

 

Website

:

 

 

 

 

 Artikel 3: Anmeldung

Um auf den von AVN betriebenen Webseiten Transaktionen durchführen zu können, müssen sich Käufer und Verkäufer als Teilnehmer anmelden. Ein angemeldeter Teilnehmer haftet zugleich für die von ihren/ihrem Arbeitnehmer mit dem ihnen bereitgestellten Benutzername und Kennwort durchgeführten Transaktionen. Geschäftsführer von Rechtspersonen sowie natürliche Personen, die sich als Teilnehmer anmelden möchten, müssen volljährig sein oder ihre Handelsmündigkeit, die bei Anmeldung vorzulegen ist, ihre Geschäftsfähigkeit nachweisen. Die von AVN zwecks Anmeldung erforderlichen Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und von einer hierzu laut Handelsregisterauszug berechtigten Person unterzeichnet werden. Folgende Dokumente sind AVN auszuhändigen:

- Auszug aus dem Handelsregister des Landes, in dem der Teilnehmer seinen Sitz hat;

-Fotokopie eines gültigen, in Europa anerkannten Ausweispapiers des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens;

- Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Echtheitsbescheinigung;

- Einen dem Bieter in Schriftform erteilten Vollmachtsnachweis, der vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu unterzeichnen ist;

Zur definitiven Registrierung hat der Teilnehmer eine Mitgliedschaftskaution in Höhe von € 1000,- an AVN zu zahlen. Diese Kaution muss eine Woche nach der Beantragung einer Mitgliedschaft auf dem Konto von AVN eingegangen sein. Diese Summe wird bei Kündigung des Vertrages oder zwischenzeitlich nach 100 Transaktionen/nach einem Gesamtbetrag von € 100.000,- Transaktionen auf das Konto des Teilnehmers zurückgezahlt. Darüber hinaus behält sich AVN das Recht vor, für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von AVN eine Mitgliedschaftskaution in Höhe von €1000,- zu fordern. Diese Summe wird bei Kündigung oder zwischenzeitlich nach mehreren Transaktionen zurückgezahlt.

Mit dem Ausfüllen und Versenden des Anmeldeformulars erklären potentielle Käufer und Verkäufer, dass sie die allgemeinen Bedingungen von AVN zur Kenntnis genommen haben und dass sie diesen zustimmen.

Das Abonnement muss zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Bei einer verspäteten oder ausbleibenden Kündigung verlängert sich das Abonnement stillschweigend um jeweils ein Jahr, und zwar auf der Grundlage der dann geltenden Preise und Bedingungen. AVN ist berechtigt, die Abonnementspreise zwischenzeitlich einseitig zu ändern. Ist der Teilnehmer mit der angekündigten Preiserhöhung nicht einverstanden, hat er das Recht, seine Teilnahme innerhalb eines Monats nach der von AVN angekündigten Preisänderung zu kündigen. AVN übermittelt den Teilnehmern einen Benutzernamen und ein Kennwort. Die Übertragung von Benutzername und Zugangscode an Dritte ist nicht erlaubt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Unbefugte über einen Zugangscode verfügen, werden die Teilnehmer im Vorfeld aufgefordert, im persönlichen Menü ihren Zugangscode selbst zu ändern. Die Übermittlung von Informationen zu den Dienstleistungen von AVN in einem weitesten Sinne des Wortes nachteiligen Sinne für AVN ist verboten. AVN ist berechtigt, Teilnehmer ohne Begründung und ohne Rückzahlung von Beträgen von einer weiteren Teilnahme Beträgen auszuschließen beziehungsweise Teilnehmer unter besonderen Bedingungen zu akzeptieren. AVN hat das Recht auf die Vergütung von Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Teilnehmer nicht entsprechend der vorliegenden allgemeinen Bedingungen handelt. Der Schadensersatz umfasst den Selbstkostenpreis für die erlittenen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.

 

Artikel 4: Datenschutz

AVN hält die Richtlinien der Gesetzgebung zum Schutz der von ihr verwalteten Daten ein und unternimmt alle möglichen Anstrengungen zu deren Abschirmung. Alle Daten werden von AVN vertraulich behandelt und lediglich zu den Zwecken innerhalb der eigenen Organisation oder für externe Veröffentlichungen eingesetzt, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Aktivitäten von AVN stehen. Die Teilnehmer geben im Vorfeld ihre Zustimmung für die vorstehend beschriebene Verwendung ihrer Daten abgegeben. Ein Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Einsichtnahme, Korrektur und Löschung seiner persönlichen Daten. Werden die von AVN verwalteten Daten oder die Daten anderer Teilnehmer von einem Teilnehmer missbräuchlich verwendet, behält sich AVN das Recht vor, je Verstoß ein Bußgeld in Höhe von € 12.500,- zu fordern sowie den Zuwiderhandelnden von einer weiteren Teilnahme laut Art. 3 der allgemeinen Bedingungen auszuschließen .

 

Artikel 5: Verkaufen (so funktioniert die Auktion)

Autoveiling.eu nutzt eine so genannte Bid or Buy Auction. Dabei hat der Käufer nicht nur die Möglichkeit, ein Gebot für ein Fahrzeug abzugeben, sondern auch sofort zu kaufen. Die bei einer Auktion angegebenen Beträge verstehen sich ausschließlich Provision und Transportkosten. Je Fahrzeug wird darauf hingewiesen, ob sich die angegebenen Preise ausschließlich Mehrwertsteuer und/oder BPM verstehen.

AVN gewährt hinsichtlich des Fahrzeuges eine Beschreibungsgarantie, das heißt, dass Gebote und Kauf auf der Grundlage des vom Verkäufer ausgefüllten Beschreibungsformulars und den unter Autoveiling.eu aufgeführten Bedingungen abgewickelt werden. Bis zum Verlassen des Sammelgeländes und/oder zum Aufladen gewährt AVN gegenüber dem Käufer eine Beschreibungsgarantie im Hinblick auf das Auktionsfahrzeug. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer Eigentümer des Fahrzeugs und damit für die finanzielle Deckung beziehungsweise Versicherung des Auktionsfahrzeuges verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug AVN oder der Käufer bereits die Gewährleistung für das Fahrzeug übernommen haben. AVN hat jederzeit die Möglichkeit, eine Transaktion ohne vorherige Angabe von Gründen abzuändern und/oder einen Kaufvertrag aufzulösen.

 

Artikel 6: Zustandekommen eines Kaufvorgangs

Der Verkäufer füllt das Beschreibungsformular aus und sendet dies mit Fotos des Auktionsfahrzeuges an AVN, wo die Angaben geprüft und eingeteilt werden.

Der Bieter gibt ein Angebot ab. Bietet er den höchsten Betrag, wird nach Beendigung der Auktion auf seinem Schirm angezeigt, dass er der (vorläufige) Käufer ist. Das Gebot gilt zwei Werktage nach Abschluss der entsprechenden Auktion und ist unwiderruflich.

Akzeptiert der Verkäufer das Angebot, wird das Fahrzeug von AVN unter Verantwortung des Verkäufers dem Käufer zugewiesen. Der vorläufige Käufer wird nun endgültiger Käufer. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu Stande gekommen.
Ein vorläufiger Käufer ist verpflichtet, sein Angebot für die Dauer von drei Werktagen nach Abschluss der Auktion aufrechtzuerhalten.

Der Verkäufer ist gehalten, das Fahrzeug innerhalb dieser drei Werktage nicht zurückzuziehen. Erfüllen Käufer oder Verkäufer die sich aus dem Kaufvertrag ableitenden Verpflichtungen nicht, hat AVN das Recht, ein Bußgeld in Höhe von 10% der Kaufvertragssumme aufzuerlegen, bei einem Mindestbetrag von € 1000,= ausschließlich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus hat AVN das Recht, den Anwender von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. AVN ist berechtigt, den Kaufvertrag ohne vorherige Angabe von Gründen aufzulösen. Käufer

  

Artikel 7: Besondere Umstände bei Inspektionen
Wurden von AVN Inspektionen durchgeführt, gewährt AVN eine Beschreibung ausschließlich auf die von ihr inspizierten Teile des Fahrzeugs. Wird AVN durch besondere Umstände an den Inspektionen gehindert, beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich durch Witterungsbedingungen oder Verschmutzung des Fahrzeugs, schützt der Einbringer AVN im Vorhinein gegenüber der Verpflichtung zur Abgabe einer Beschreibungsgarantie. Sollten am Zustand des Fahrzeugs nach der Inspektion durch AVN, jedoch vor der Eigentumsübertragung Veränderungen eintreten, übernimmt der Einbringer die Verantwortung für diese Veränderungen.

Artikel 8: Zahlung
Die (Pro-Forma)-Rechnung des Fahrzeuges wird dem Käufer unmittelbar nach der Zusage in dessen Einkaufsmenü bereitgestellt. Diese Rechnung ist mittels Banküberweisung innerhalb von drei Werktagen nach Veröffentlichung im Einkaufsmenüs des Käufers auf eines der Konten von AVN zu überweisen. Nach Eingang des vollständigen Zahlungsbetrages erteilt AVN den Auftrag zum Transport des Fahrzeuges zur festen Abholadresse. Der Käufer per email innerhalb der Niederlande erhält eine entsprechende Benachrichtigung. Diese Zahlungsfrist für Rechnungen von AVN, die nicht über Fahrzeuge lauten, beträgt maximal 14 Tage, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen. Bei einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Käufer unverzüglich in Verzug und hat AVN das Recht, vom Käufer ohne weitere Inverzugsetzung alle direkten und indirekten Zins- und Inkassokosten zu verlangen. Die in Rechnung gestellten Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 3 %. Darüber hinaus behält sich AVN das Recht vor, die geleistete Kaution einzubehalten.

  

Artikel 9: Lieferung, Transport und Reklamation
Der Käufer oder die Person, die das Fahrzeug in Empfang nimmt, ist verpflichtet, zu überprüfen, ob das Auktionsfahrzeug der Beschreibung laut Beschreibungsformular entspricht. Ist dies der Fall, gibt der Käufer mit dem Aufladen des Fahrzeugs sein Einverständnis ab. AVN meldet dann das Fahrzeug als genehmigt im System an. Nach dieser Anmeldung ist die Transaktion endgültig, unwiderruflich und sind weitere Reklamationen ausgeschlossen.

Der Käufer hat das Recht auf eine korrekte Beschreibung eines Auktionsfahrzeuges, sowohl hinsichtlich der Abbildungen als auch der Textbeschreibung. Präsentiert sich das Fahrzeug bei Abholung an der Abholadresse in einem anderen als auf dem Beschreibungsformular angegebenen Zustand, hat der Käufer das Recht, das Fahrzeug zurückzuweisen. Er greift in diesem Fall also auf die Bescheidungsgarantie zurück. Alle damit im Zusammenhang stehenden Forderungen werden obligatorisch in einem von AVN geleiteten Schiedsverfahren zwischen Käufer und Verkäufer behandelt, wobei das Urteil von AVN verbindlich ist. Hierbei gilt ein Eigenbehalt für Karosserieschäden und technische Schäden, dessen Höhe von AVN im öffentlichen oder geschlossenen Bereich der von ihr betriebenen Webseiten veröffentlicht wird. Wird auf dem Beschreibungsformular ein abweichender Betrag genannt, gilt dieser Betrag.

Als technische Schäden gelten ausschließlich Schäden an Motor, Getriebe, Kupplung, Bremsen, Lenkvorrichtung, Kraftübertragung und Klimaanlagenpumpe. Teile, die einem Verschleiß unterliegen und die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich Bremsbeläge, Bremsscheiben, Teile der Auspuffanlage, Aufhänggummis, Stützstreben für den Motor, Trageholme und Stoßdämpfer sind von einer Vergütung ausgeschlossen. Als Mindestgrundlage gilt die niederländische APK-Norm. Bezieht sich ein technischer Schaden auf ein mit dieser APK im Zusammenhang stehendes Teil und fällt dieser unter die APK-Norm, wird ein Anspruch in jedem Falle zurückgewiesen. Ansprüche, die unter den Selbstbehaltsbeträgen liegen und/oder die nicht unter die genannten technischen Schäden fallen, werden nicht bearbeitet.

AVN behält sich das Recht vor, Ansprüche auf der Grundlage angemessener und billiger Argumente zu beurteilen, wobei die Forderung in eine Beziehung zu Alter, Kilometerstand und Prozentsatz des Kaufpreises gesetzt wird. Eine Forderung kann in keinem Fall über 20 % des Kaufpreises liegen. Ein Käufer kann aus von automatisierten Systemen erzeugten Informationen auf dem Beschreibungsformular keinerlei Rechte geltend machen, sondern sich ausschließlich auf die von AVN oder dem Einbringer durch die Beschreibung des Fahrzeugs selbst festgestellten Einzelheiten beziehen. Bei Widersprüchen zwischen Text und Fotos sind die Fotos verbindlich.

Wird ein Fahrzeug nicht genehmigt, bieten sich zwei Lösungen an:

1)      AVN wickelt das Problem vor Ort und in Übereinstimmung mit sowohl Käufer als auch Verkäufer ab. Ein eventueller finanzieller Ausgleich wird über gesonderte Rechnungen abgewickelt.

2)      Gegenüber niederländischen Käufern, deren Transport von AVN geregelt wird, verfällt die Beschreibungsgarantie 24 Std. nach Ankunft am Gelände des Käufers, und zwar nach Ermessen von AVN.

3)      AVN entscheidet sich für eine Rückgängigmachung der Transaktion. In diesem Fall erhält der Käufer den von ihm gezahlten Betrag und der Verkäufer das von ihm angebotene Fahrzeug zurück.

AVN hat das Recht, aber nicht die Pflicht, auf eigene Initiative oder auf Initiative von Käufer oder Verkäufer einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beurteilung der Berechtigung und Höhe einer Forderung zu beauftragen. Käufer und Verkäufer sind im Voraus an dieses Urteil und die im Sachverständigenbericht genannten Beträge gehalten. Die Partei, deren Ansprüche laut Sachverständigengutachten zurückgewiesen werden, ist verpflichtet, die mit der Begutachtung einher gehenden Kosten zu übernehmen. Einer Vergütung von Reparaturschäden findet auf der Grundlage des Selbstkostenpreises für den Käufer und/oder in Übereinstimmung mit dem Marktpreis statt. Folgeschäden wie Zinsverluste und Diagnosezeiten kommen für eine Vergütung nicht in Betracht. Der Käufer ist verpflichtet, eine Transaktion so durchzuführen, dass die niederländische RDW-Zulassung von AVN und/oder dem Verkäufer in keinem Falle angetastet werden kann. Konsequenzen im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Umgang mit Fahrzeugen, Bußgeldern und/oder einer Beeinträchtigung der RDW-Zulassung von AVN und/oder dem Verkäufer werden in jedem Falle gegenüber dem Käufer geltend gemacht. Der Käufer schützt AVN und/oder den Verkäufer mit der Unterzeichnung und/oder Annahme der vorliegenden allgemeinen Bedingungen gegenüber sämtlichen Haftungsansprüchen in diesem Bereich. Unter die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen fällt die Durchführung verbindlicher Handlungen nach deren Veröffentlichung auf dem öffentlichen oder geschlossenen Bereich der von AVN betriebenen Webseiten.

Eine Nicht-Genehmigt-Meldung hat in jedem Falle folgende Angaben zu enthalten oder ist um folgende Unterlagen zu ergänzen: Feststellung des zusätzlichen Schadens gegenüber dem auf dem Inspektionsformular aufgeführten Schaden sowie die Nettokosten für dessen Beseitigung.


Mit dem Verladen des Fahrzeugs oder nachdem das Fahrzeug das Sammelgelände verlassen hat, verfällt der Anspruch auf die Beschreibungsgarantie.

Werden Fahrzeuge unter ausdrücklicher Angabe von AVN versteigert, dass in diesen speziellen Fällen Ansprüche nicht möglich sind, beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich bei Liquidationsverkäufen, kommen nachstehende zusätzliche Bedingungen zur Anwendung: Der Kaufvertrag enthält in keinem Falle auf rechtlicher oder gewohnheitsmäßiger oder auf anderer Grundlage implizit beziehungsweise explizit genannte Bedingungen, Garantien oder sonstige Konditionen hinsichtlich Baujahr, Zustand, technische Daten, Eignung, Kilometerstand, Herkunft, Entsprechung für einen bestimmten Zweck, Verkauf oder zum Umfang, in dem ein Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht.

 

Artikel 10: Rechte und Pflichten von AVN
AVN verschafft Käufern und Verkäufern Zugang zu den von ihr betriebenen Webseiten und zur Nutzung der Dienstleistungen zu den bei AVN geltenden Tarifen.

Obgleich AVN einen ungehinderten Zugang zu dem System zu gewährleisten versucht, kann ein solcher nicht garantiert werden. Im Falle höherer Gewalt werden die Pflichten seitens AVN bis auf weiteres aufgeschoben. Als höhere Gewalt gelten solche Fälle, bei denen vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Einflussnahme seitens AVN auszuschließen ist, beispielsweise Störungen des Elektrizitätsnetzes.

Sollte dies von AVN als wünschenswert erachtet werden, ist sie ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Änderungen an Webseiten im weitesten Sinne des Wortes vorzunehmen, beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, die Außerbetriebnahme des Systems zwecks Wartung oder Störungsbeseitigung. Im Falle höherer Gewalt werden die davon betroffenen Fahrzeuge von AVN kostenfrei wieder neu angeboten.

 

Artikel 11: Immaterielle Rechte
Alle Rechte hinsichtlich von Auktionsapplikationen, Bedingungen, Beschreibungen, Daten, Kenntnissen, Logos und Markenrechten sowie andere geistigen Eigentumsrechte stehen AVN zu. Jede Form der Imitation und/oder Nachbildung ist verboten. Die Teilnehmer dürfen die von AVN betriebenen Webseiten ausschließlich zu in Art. 1 der vorliegenden allgemeinen Bedingungen beschriebenen Zwecken verwenden.

 

Artikel 12: Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern
Die Nutzung der von AVN betriebenen Webseiten geht vollständig auf eigene Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Der Teilnehmer ist gehalten, in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Bedingungen zu handeln. Darüber hinaus wird sich der Teilnehmer einer Handlungsweise enthalten, die AVN oder Dritten schaden könnte, beispielsweise Erteilung falscher Informationen, Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte, dass Einstellen oder Verteilen von (Kinder-) Pornographie, die Verletzung des Datenschutzes von AVN sowie Handlungen, die den Zugang zu oder die Funktion der von AVN betriebenen Webseiten beeinträchtigen.

Ein Verkäufer muss in jedem Falle zum Verkauf eines angebotenen Fahrzeuges autorisiert sein Darüber hinaus ist er verpflichtet, AVN zu benachrichtigen, wenn ein bei einer Auktion angebotenes Kautionsfahrzeug und/oder Fahrzeug früher unter erschwerten Bedingungen eingesetzt worden ist. Dazu gehört beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich der Einsatz als Polizei-, Kranken-, Taxi- oder Fahrschulenfahrzeug. Außerdem mitzuteilen ist, wenn ein Fahrzeug von einem Versicherer als Totalschaden deklariert worden beziehungsweise gravierend beschädigt worden ist. Der Verkäufer ist des Weiteren verpflichtet, AVN den korrekten Kilometerstand und/oder darin auftretende unlogische Trends mitzuteilen. Außerdem sind das korrekte Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer anzugeben. Sollte der Verkäufer im Hinblick auf diese Bedingungen in Verzug sein, tritt seitens AVN und dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz ein. Ein Verkäufer hat die Pflicht, seine/ihre Fahrzeuge vor der Auktion im Hinblick auf eine korrekte Beschreibung zu prüfen.

 

Artikel 13: Haftung seitens AVN
Kauf und Verkauf von Fahrzeugen über die von AVN betriebenen Webseiten gehen vollständig auf Risiko von Käufer und Verkäufer. AVN haftet nicht für fehlerhafte Angaben, in welcher Form auch immer, vorbehaltlich vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens AVN. AVN behält sich dann auch das Recht vor, unzulänglich beschriebene Fahrzeuge oder, nach eigenem Ermessen, qualitativ schlechte und unklare Fotos (vorübergehend) zu verweigern und/oder zu entfernen. AVN haftet ebenso wenig für die Handlungsweise von Käufern oder Verkäufern sowie für Schäden, die vom Spediteur oder Dritten an einem Fahrzeug verursacht worden sind. AVN weist im Vorfeld sämtliche, nicht in vorliegenden allgemeinen Bedingungen beschriebene Haftungsansprüche zurück. Die Parteien bestätigen dies mit der Unterzeichnung der allgemeinen Bedingungen.

 

Artikel 14: Anwendbarkeit der Allgemeinen Bedingungen:
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Arten der Dienstleistungen von AVN sowie sonstige kommunikativen Vorgänge, die unter der Verantwortung von AVN gegenüber außerhalb der Niederlande niedergelassenen Teilnehmern getätigt worden sind. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen können jederzeit geändert werden und gelten vorbehaltlich Druck- und Schreibfehler. Die Teilnehmer haben nach jeder Änderung der vorliegenden Bedingungen das Recht, ihre Beteiligung innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung schriftlich zu kündigen.

Bei Widersprüchlichkeit zwischen Übersetzungen der vorliegenden Bedingungen und dem niederländischen Wortlaut präferiert der niederländische Ursprungstext.

 

Artikel 15: Streitfälle
Im Streitfalle gilt für alle Verträge, Angebote und Handlungen von AVN das Recht der Niederlande. Für die Beilegung von Streitfällen ist das Landgericht ’s-Hertogenbosch zuständig.